Grundlegendes
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Hotel Elite AG in Täsch, im Folgenden als Hotel bezeichnet.
- Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
- Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
- Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Visp (Schweiz) Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
- Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich das schweizerische Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Die AGB sind in Deutsch, Englisch und Französisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.
- Für Veränderungen, die ohne das Wissen des Hotels nach Drucklegung entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler übernimmt das Hotel keine Haftung.
Definitionen
- Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.
Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
- Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande.
- Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
- Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Leistungsumfang
- Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
- Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem nahegelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
- Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
Nutzungsdauer
- Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
- Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
Optionen
- Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich - andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
- Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel bis 17:00 Uhr eingetroffen sein.
Preise / Zahlungspflicht
- Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich pro Nacht und in Schweizer Franken (CHF) einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Service.
- Die Kurtaxe wird separat verrechnet und richtet sich nach dem Reglement über die Kurtaxen der Gemeinde Täsch.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
- Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
- Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
- Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems, sind die vereinbarten Preise nichtig. Das Hotel hat in diesem Fall das Recht, die Buchung entschädigungslos aufzuheben.
- Das Hotel kann jederzeit eine Kreditkartengarantie verlangen.
- Anzahlungen werden je nach Saisonzeit und Preistyp verlangt. Den Zeitpunkt sowie die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie der Reservationsbestätigung.
- Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
- Die Zahlung des Aufenthaltes wird beim Check-In fällig und kann bar oder mittels akzeptierten Kreditkarten erfolgen.
- Dem Hotel steht weiter das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
- Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Rücktritt durch das Hotel
- Bis und mit 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
- Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
- • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
- • das Hotel hat begründeten Anlass zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
- Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleiben grundsätzlich geschuldet.
Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
Annullation
- Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes ("no-show") werden 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
- Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten.
- Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen:
Annullationsgebühren
Einzelreservationen
- Die Annullationsgebühren variieren je nach Saisonzeit und Preistyp, die anfallenden Annullationsgebühren können der schriftlichen Reservationsbestätigung entnommen werden.
Gruppenreservationen
- Die Annullationsgebühren variieren je nach Saisonzeit und Preistyp, die anfallenden Annullationsgebühren können der schriftlichen Reservationsbestätigung oder dem vereinbarten Vertrag entnommen werden.
Verunmöglichte Anreise
- Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinen, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.
- Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.
- Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
Vorzeitige Abreise
- Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
- Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels.
- Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
- Die vom Hotel abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden.
- Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
- Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten.
Verlängerung des Aufenthaltes
- Vorbehaltlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
- Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
Speisen und Getränke
- Speisen und Getränke im Zimmer sind grundsätzlich erlaubt. Es ist aber strengstens verboten im Zimmer auf jegliche Art zu kochen. Speisen können vom Hotel gegen eine Gebühr aufgeheizt werden.
Veranstaltungen
- Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunft und weitere Leistungen umfassen.
Teilnehmerzahl
- Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 21 Werktage 8wenn nicht anders vereinbart) vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gelten die im Veranstaltungsvertrag festgelegten Annullationsbedingungen
Rücktritt durch das Hotel und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen
- Siehe dazu Ziffer 10 dieser AGB.
Annullationsbestimmungen
- Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel.
- Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen
- Es gelten die im individuell vereinbarten Veranstaltungsvertrag festgelegten Annullationsgebühren.
Veranstaltungsdauer
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel habe die Verschiebung selbst zu vertreten.
- Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
Abwicklung von Veranstaltungen
- Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gastes.
- Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Das Hotel kann ihm hier behilflich sein. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
- Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
- Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Handlungen, Benutzung und Haftung
- Hotel
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1'000.-. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren.
Gast
- Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
- Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Dritte
- Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Tiere
- Tiere sind grundsätzlich im Haus nicht erlaubt. Nach Absprache mit dem Hotel kann gegen einen Zuschlag das Haustier mitgebracht werden.
Fundsachen
- Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Weitere Bestimmungen
- Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.
- Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
- Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat der Gast selbst zu sorgen. Das Hotel lehnt jegliche Haftung ab.
- Alles, was in den AGB nicht geregelt ist bedingt der persönlichen Absprache mit dem Hotel